Guter Rat ist nicht "umsonst"
Meine Dienstleistungen in Ihrem Interesse erfolgen grundsätzlich alleine auf der Basis eines mit Ihnen frei vereinbarten Honorars.
Die Höhe dieses Honorars hängt letztlich vom Umfang meiner Leistungen ab, die ich an dieser Stelle nicht zu bestimmen vermag. Dennoch möchte ich Ihnen ein Gefühl dafür geben, welchen Preis ich als Wert meiner Leistungen für angemessen erachte:
Auch wenn Ihnen der ein oder andere Betrag recht hoch erscheinen mag ... Ihr Nutzen wird ziemlich sicher bei einem Vielfachen meiner Vergütung liegen, denn sonst gäbe es mich in diesem Beruf schon lange nicht mehr.
Bitte lesen Sie hierzu aber auch die Rubrik "Konflikte vermeiden" ...
- Erstberatung
- Stundensatz
- Tagessatz
- Auftragspauschale
- Erfolgshonorar
- Honorar-Grenzen
Für eine Erstberatung berechne ich ein Pauschal-Honorar von 300,- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (= 357,- Euro inkl. MwSt.).
Diese Beratung erfolgt grundsätzlich in meinem Büro und dauert in der Regel etwa zwei bis drei Stunden. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, Ihre grundsätzlichen Fragen zu beantworten, dann bringen Sie einfach etwas mehr Zeit für dasselbe Geld mit.
Als Stundensatz berechne ich ein Honorar von 150,- Euro pro Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (= 178,50 Euro pro Stunde inkl. MwSt.).
Aufträge zum Stundensatz werden in der Regel dann erteilt, wenn es lediglich um bestimmte Situationsanalysen geht, z.B. die wirtschaftliche Prüfung eines Immobilienkaufvertrages, die Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung oder den Vergleich verschiedener Darlehensangebote.
Als Tagessatz berechne ich ein Honorar von 1.000,- Euro pro Tag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (= 1.190,- Euro pro Tag inkl. MwSt.).
Aufträge zum Tagessatz werden in der Regel dann erteilt, wenn es um umfangreiche Situationsanlaysen geht, z.B. die vollständige Konzeption einer Immobilienfinanzierung.
Als Auftragspauschale berechne ich ein prozentuales Honorar in Abhängigkeit vom Wert Ihrer Investition und dem von mir zu erbringenden Leistungsumfang.
Aufträge mit einer Auftragspauschale werden in der Regel dann erteilt, wenn ich Sie über die Dauer Ihres gesamten Vorhabens begleite. Der Satz liegt bei etwa einem Prozent des Investitionswertes (z.B. des Immobilienkaufpreises oder der Gesamtkosten eines Neubauvorhabens oder des aktuellen Objektwertes zuzüglich der Kosten geplanter Investitionen) zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als Erfolgshonorar berechne ich ein Prozentuales Honorar in Abhängigkeit vom Wert des für Sie erreichten Erfolges.
Aufträge mit einem Erfolgshonorar werden in der Regel dann erteilt, wenn ich Sie z. B. bei der Verhandlung eines Kaufpreises unterstützte und diesen Preis für Sie reduziere. Der Satz liegt etwa bei zehn Prozent des Erfolgsbetrages. Allerdings kommt diese Honorar-Variante nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Zu Ihrer Sicherheit
- Das Erstberatungshonorar berechne ich auch dann, wenn ich Ihnen von einem Vorhaben abraten muss. Ich denke aber, dass die Bewahrung Ihrer Existenz dieses Honorar durchaus rechtfertigt.
- Erteilen Sie mir (irgendwann) nach der Erstberatung einen diesbezüglichen konkreten Auftrag, rechne ich das Erstberatungshonorar an.
- Für Aufträge zum Stunden- oder Tagessatz vereinbare ich zu Ihrer Sicherheit immer eine Obergrenze.