Guter Rat ist nicht "umsonst"
Meine Dienstleistungen in Ihrem Interesse erfolgten in der Vergangenheit grundsätzlich alleine auf der Basis eines mit Ihnen frei vereinbarten Honorars.
Dienstleistungen, die eine reine Beratung darstellen, rechne ich auch aktuell auf reiner Honorar-Basis ab.
Sofern ich jedoch im Rahmen einer Beratung mit der Vermittlung einer Finanzierung beauftragt werde, sind alle Beratungsleeistungen für Sie kostenfrei, denn in diesen Fällern erfolgt die Vergütung durch Provisionen des finanzierenden Institutes. Die Höhe der Provision beträgt in der Regel. 0,50 % bis 1,00 % des vermittelten Darlehensbetrages.
Diese Änderung meiner Vergütungs basiert auf einer Änderung gestzlicher Vorschriften, die ich jedoch nach wie vor als absolut kontraprodiktiv erachte, denn gemäß § 34 i Abs. (5) Nr. 2 GewO gilt:
"Honorar-Immobiliardarlehensberater dürfen keine Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler und Immobiliardarlehensvermittler dürfen keine Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater ausüben."
Analog dieser Regelung dürften Ärzte, die eine Diagnose stellen, selöbst nicht mehr operieren...
Bitte lesen Sie hierzu aber auch die Seite "Konflikte vermeiden" ...